Landesinstitut für Schule und Weiterbildung AG Erstellung Lehrpläne berufsübergreifender Bereich BÜLB
Teilgruppe Evangelische Religionslehre

Beruf Chemielaborant

Grundlage des Faches Evangelische Religionslehre im Bildungsgang und das besondere Anforderungsprofil des Berufs Chemielaborant

Grundlage des Unterrichtes in Evangelischer Religionslehre bei Chemielaboranten sind die Richtlinien des Faches, die mit Runderlass vom 6. Februar 1998 zur Erprobung eingeführt sind. Zentraler Angelpunkt bleibt der dort fixierte Diskurs von Qualifikation, Situation und Thema, aus dem sich die Vereinbarung über Unterrichtsvorhaben ergibt.

Der Religionsunterricht im berufsübergreifenden Lernbereich ergänzt »die berufliche Qualifizierung« und trägt »darüber hinaus zur allgemeinen Kompetenzentwicklung bei«, indem er »zentrale gesellschaftliche, kulturelle, ethische und religiöse Fragen in die Ausbildung einbezieht«. (APO-BK §6)

»Der Religionsunterricht regt an, in übergreifenden und beziehungsreichen Zusammenhängen zu denken und die eigenen Motive des Handelns zu klären. Er begleitet junge Menschen in den Grundfragen ihres Lebens. Fragen nach dem Sinn privaten und beruflichen Handelns stellen sich in dieser neuen Berufssituation und Altersphase neu und gewichtig.«

aus: Kompetenzbildung mit Religionsunterricht. Gemeinsame Erklärung der (Erz-)Bistümer und der evangelischen Landes­kirchen in NRW, des Deutschen Gewerkschaftsbundes Landesbezirk NRW, der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW, der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in NRW, des Westdeutschen Handwerkskammertages und des NRW Handwerkstages.

Das Anforderungsprofil im Beruf des Chemielaboranten liegt besonders in der Einhaltung genauer Vorgaben im Umgang mit Stoffen, in der präzisen Beachtung von Verfahrensabläufen und in der Einhaltung von Sicherheitsregeln. Diese Einübung in Verantwortung und in exaktes Arbeiten ist ein möglicher Anknüpfungspunkt für den Religionsunterricht.

Hinweise zu Lerngelegenheiten in den Lernfeldern

Der Unterricht in Evangelischer Religionslehre kann Lernfelder des berufsbezogenen Bereichs vertiefen und bereichern. Er wird Situationen, die sich aus diesen Lernfeldern ergeben, erweitern in Richtung auf solche Qualifikationen, wie sie in den Richtlinien des Faches Evangelische Religionslehre beschrieben sind:

1. Gefühle wahrnehmen - mitteilen - annehmen;
2. Sich informieren - kennen - übertragen;
3. Durchschauen - urteilen - entscheiden;
4. Mitbestimmen - verantworten - gestalten;
5. Etwas wagen - hoffen - feiern.

Solche Gelegenheiten zur Vertiefung können sich in der Ausbildung von Chemielaboranten beispielsweise bei folgenden thematischen Konkretionen ergeben:


Anknüpfung im berufsbezogenen Bereich


Richtlinien Evange­lische Religionslehre

1

an das Unterrichtsfach Wirtschafts- und Betriebslehre

Erlaubtes - Verbotenes.
Wie sehr bestimmen rechtliche Vorschriften die Maßstäbe des eigenen Verhaltens?

Welche Regeln im Beruf akzeptiere ich leicht, welche nur schwer? Was würde ich tun, wenn es keine Sanktionen gäbe? Wertewandel: Welche Tugenden gelten morgen?

Qualifikationen
1 Pt.2; 1 Pt.4; 3 Pt.1;
4 Pt.2 und 4 Pt.4.

2

an alle Lernfelder möglich

Arbeitsschutz - Umgang mit Gefahrstoffen. Verantwortung einüben und durchhalten.

Wo steckt meine Angst bei der Arbeit? Was führt mich in Versuchung, Verantwortung zu vernachlässigen? Was mache ich mit meiner Schuld?

Qualifikationen
1 Pt.4; 3 Pt.1; 3 Pt.6 und 4 Pt.3.

3

an alle Lernfelder besonders an Wahllernfeld 16 und 18

Ökologisches Bewusstsein entwickeln. Schöpfung bewahren.

Das Geschenk der Natur - die Macht der Chemie. Leben in Kreisläufen. Nutzen und Opfer der industriellen Chemie. Öffentliche Güter und Regeln für deren Nutzung. Generationen-Gerechtigkeit.

Qualifikationen
4 Pte.4 bis 6 und
5 Pt.5.

Beiträge des Faches Evangelische Religionslehre zur allgemeinen Kompetenz­entwicklung

Aus den für den Evangelischen Religionsunterricht maßgebenden Qualifikationen ergeben sich im Blick auf das Anforderungsprofil von Chemielaboranten folgende Aspekte:


Richtlinien Evangelische Religionslehre


1

Qualifikationen
3 und 4

Grenzen der Forschung. Was müssen wir wissen, um das Richtige zu tun?

Was darf (nicht) geforscht werden? Verschiedene Interessen an Forschung. Wer formuliert Regeln für Forschung?

2

Qualifikationen
1, 4 und 5

Eigene Gesundheit. Kostbares geschenktes Gut.

Wo brauche ich einen Schutzraum für die Entfaltung meines eigenen Lebens? Umgang mit der Versuchung, Gesundheit zu opfern. Leben mit gesundheitlichen Belastungen.

3

Qualifikationen
2 und 3

Religiöse Deutung der Welt contra Verwertbarkeit und contra Messbarkeit.

Sichtbares - Unsichtbares / Materielles - Immaterielles / Verwertbares - Heiliges.

4

Qualifikationen
1 und 3

Meine Rolle im Beruf - meine Persönlichkeit voller guter Gaben.

Stärken und Schwächen meiner Persönlichkeit wahrnehmen. Wo brauche ich einen außerberuflichen Ausgleich? Eigene Stärken ins Team einbringen! Lebensstile aus christlicher Hoffnung versuchen!

5

Qualifikation 5

Vertrauen in die Zukunft gewinnen.

Sinn finden, der auch Krisen trägt. Alternativen aufspüren. Neues wagen. Utopien träumen.

Möglichkeiten thematischer Kooperation

Der Religionsunterricht läßt sich verknüpfen mit den anderen Fächern des berufsübergreifenden Bereichs. Bei solcher gewünschten Zusammenarbeit an einer Lernsituation bleibt es bei der Gewichtung der Fächer nach der Stundentafel.

In der Berufsausbildung von Chemielaboranten bietet sich eine Kooperation beispielsweise an beim

Thema: »Eigene Gesundheit. Kostbares, geschenktes Gut« mit dem Fach Sport/Gesundheitsförderung;

Thema: »Grenzen der Forschung. Was müssen wir wissen, um das Richtige zu tun?« mit dem Fach Politik/Gesellschaftslehre;

Thema »Zukunft gewinnen. Sinn finden. Alternativen aufspüren« mit dem Fach Deutsch/Kommunikation.

Literaturangaben

Richtlinien zur Erprobung für die Bildungsgänge des Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen: Evangelische Religionslehre; hg. vom Ministerium für Schule und Weiterbildung, Düsseldorf 1998.

Berufsbezug im Religionsunterricht. Werkheft für das Berufskolleg; Hg.: Evang. Kirche im Rheinland, Düsseldorf 1999.

Gemeinsame Erklärung der Handwerkskammern und der evangelischen Landeskirchen in NRW zum Religionsunterricht im Rahmen der Berufsausbildung; Düsseldorf 1998-11-16.

Kompetenzbildung mit Religionsunterricht. Gemeinsame Erklärung der (Erz-)Bistümer und der evangelischen Landeskirchen in NRW, des Deutschen Gewerkschaftsbundes Landesbezirk NRW, der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW, der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in NRW, des Westdeutschen Handwerkskammertags und des Nordrhein-Westfälischen Handwerktages; Düsseldorf 1998-12-23.

Textstand: nach dem Gespräch mit den Dezernenten der (Erz-)Bistümer und der Evangelischen Landeskirchen in NRW am 2. Mai 2000 und nach Abstimmung mit den Vertretern des berufsbezogenen Lernbereichs am 7. Juni 2000 in Dortmund.