Landesinstitut für Schule und Weiterbildung AG Erstellung Lehrpläne berufsübergreifender Bereich BÜLB
Teilgruppe Evangelische Religionslehre


Beruf
Galvaniseur/in; Verfahrensmechaniker/in für Beschichtungstechnik

A. Grundlage und besonderes Anforderungsprofil

Grundlage des Unterrichtes in Evangelischer Religionslehre bei Galvaniseuren/innen und Verfahrensmechanikern/innen für Beschichtungstechnik sind die Richtlinien des Faches, die mit Runderlass vom 6. Februar 1998 zur Erprobung eingeführt sind. Zentraler Angelpunkt bleibt der dort fixierte Diskurs von Qualifikation, Situation und Thema, aus dem sich die Vereinbarung über Unterrichtsvorhaben ergibt.

"Der Religionsunterricht regt an, in übergreifenden und beziehungsreichen Zusammenhängen zu denken und die eigenen Motive des Handelns zu klären. Er begleitet junge Menschen in den Grundfragen ihres Lebens. Fragen nach dem Sinn privaten und beruflichen Handelns stellen sich in dieser neuen Berufssituation und Altersphase neu und gewichtig."
aus: Kompetenzbildung mit Religionsunterricht. Gemeinsame Erklärung der (Erz-)Bistümer und der Evangelischen Landeskirchen in NRW, des Deutschen Gewerkschaftsbundes Landesbezirk NRW, der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW, der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in NRW, des Westdeutschen Handwerkskammertages und des NRW Handwerkstages.

Das Anforderungsprofil im Beruf der Galvaniseurin / des Galvaniseurs und der Verfahrensmechanikerin/des Verfahrensmechanikers für Beschichtungstechnik liegt besonders in der Einhaltung genauer Vorschriften im Umgang mit Betriebs- und Gefahrstoffen bei der Oberflächenvorbehandlung. Während der gesamten Berufsausbildung soll ein Problembewusstsein für Fragen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes entwickelt werden, aus dem sich vornehmlich die Anknüpfungspunkte für den Religionsunterricht ergeben.

B. Hinweise zu Lerngelegenheiten

Der Unterricht im Fach Evangelische Religionslehre kann Lernfelder des berufsbezogenen Bereichs vertiefen und bereichern. Er wird Situationen, die sich aus diesen Lernfeldern ergeben, erweitern in Richtung auf solche Qualifikationen, wie sie in den Richtlinien des Faches beschrieben sind:

1. Gefühle wahrnehmen - mitteilen - annehmen;
2. Sich informieren - kennen - übertragen;
3. Durchschauen - urteilen - entscheiden;
4. Mitbestimmen - verantworten - gestalten;
5. Etwas wagen - hoffen -feiern.

Solche Gelegenheiten zur Vertiefung ergeben sich bei der Ausbildung der Galvaniseurin/des Galvaniseurs und der Verfahrensmechanikerin/ des Verfahrensmechanikers für Beschichtungstechnik beispielsweise bei folgenden thematischen Konkretionen:

1. Arbeitsschutz und humane Arbeitswelt

Maßnahmen zur Unfallverhütung, Vermeidung von Gesundheitsschäden, humane Arbeitsgestaltung, Arbeitshygiene, Vernachlässigung von Verantwortung, Angst bei der Arbeit, Schuld und Versagen

Anknüpfung: Lernfelder 1-6; 8-11.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 1.2+4; 3.6+8; 4.2+3.

2. Schöpfung bewahren.

Das Geschenk der Natur - die Regeln der Galvanik. Umweltbelastungen. Leben in Kreisläufen. Rohstoffe sinnvoll einsetzen.

Anknüpfung: Lernfelder 1;4;6;7;9;11;12.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 4.2-5; 5.5.

3. Ökologisches Bewusstsein entwickeln

Wiederverwertung und sachgerechte Entsorgung von Werks- und Hilfsstoffen. Abwasserbehandlung und Abwasserkreislaufführung. Umweltgerechte Entsorgung. Geschenk Natur.

Anknüpfung: Lernfelder 3 - 7; 12.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 4.2-5; 5.5.

C. Komplementäre Aspekte des Faches Evangelische Religionslehre

Aus den für den Evangelischen Religionsunterricht maßgebenden Qualifikationen ergeben sich im Blick auf das Beanspruchungsprofil der Galvaniseurin/des Galvaniseurs und der Verfahrensmechanikerin/des Verfahrensmechanikers für Beschichtungstechnik folgende Aspekte:

1. Gesundheit/Humane Arbeitswelt

Wie lebe und arbeite ich mit gesundheitlichen Belastungen? Wo sind Arbeitsbedingungen für mich unzumutbar? Wie schütze ich mein eigenes Leben? Wie gelingt mir Verantwortung für andere?

Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 1; 3; 4; 5.

2. Wasser - Element des Lebens

Leben aus Wasser - Gesundheit mit Wasser - Krankheit durch Wasser. Wert des Wassers für das menschliche Leben wahrnehmen - geschichtliche und weltweite Perspektiven.

Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 3 - 5.

3. Schein und Sein

Wie entsteht Schönheit? Aussehen und Werthaltigkeit von Materialien des alltäglichen Lebens.

Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 3 + 4.

4. Meine Rolle im Beruf

Stärken und Schwächen meiner Persönlichkeit wahrnehmen. Welchen außerberuflichen Ausgleich benötige ich?

Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 1 + 3.

D. Möglichkeiten thematischer Kooperation

Der Religionsunterricht läßt sich verknüpfen mit den anderen Fächern des berufsübergreifenden Bereichs. Bei solcher gewünschten Zusammenarbeit an einer Lernsituation, z.B. bei Projekten, bleibt es bei der Gewichtung der Fächer nach der Stundentafel.

In der Berufsausbildung der Galvaniseurin/des Galvaniseurs der Verfahrensmechanikerin/des Verfahrensmechanikers für Beschichtungstechnik bietet sich eine Kooperation beispielsweise an beim

Thema: "Gesundheit/Humane Arbeitswelt" mit dem Fach Sport/Gesundheitserziehung

Thema: "Ökologisches Bewußtsein entwickeln" mit dem Fach Politik/Gesellschaftslehre

Thema: "Wasser - Element des Lebens" mit dem Fach Deutsch/Kommunikation

E. Literaturangaben

Richtlinien zur Erprobung für die Bildungsgänge des Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen: Evangelische Religionslehre; hg. vom Ministerium für Schule und Weiterbildung, Düsseldorf 1998.

Berufsbezug im Religionsunterricht. Werkheft für das Berufskolleg; Hg.: Evangelische Kirche im Rheinland, Düsseldorf 1999.

Gemeinsame Erklärung der Handwerkskammern und der evangelischen Landeskirchen in NRW zum Religionsunterricht im Rahmen der Berufsausbildung; Düsseldorf 1998-11-16.

Kompetenzbildung mit Religionsunterricht. Gemeinsame Erklärung der (Erz-)Bistümer und der Evangelischen Landeskirchen in NRW, des Deutschen Gewerkschaftsbundes Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände Nordrhein-Westfalen, der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen, des Westdeutschen Handwerkskammertags und des Nordrhein-Westfälischen Handwerktages; Düsseldorf 1998-12-23.

Textstand: verabschiedet in der Sitzung in Soest am 5. April 2000.