Landesinstitut für Schule und Weiterbildung AG Erstellung Lehrpläne
berufsübergreifender Bereich BÜLB
Teilgruppe Evangelische Religionslehre
Grundlage des Unterrichtes in Evangelischer Religionslehre bei Lacklaboranten
sind die Richtlinien des Faches, die mit Runderlass vom 6. Februar 1998 zur Erprobung
eingeführt sind. Zentraler Angelpunkt bleibt der dort fixierte Diskurs von
Qualifikation, Situation und Thema, aus dem sich die Vereinbarung über Unterrichtsvorhaben
ergibt.
Der Religionsunterricht im berufsübergreifenden Lernbereich ergänzt
»die berufliche Qualifizierung« und trägt »darüber hinaus
zur allgemeinen Kompetenzentwicklung bei«, indem er »zentrale gesellschaftliche,
kulturelle, ethische und religiöse Fragen in die Ausbildung einbezieht«.
(APO-BK §6)
»Der Religionsunterricht
regt an, in übergreifenden und beziehungsreichen Zusammenhängen zu denken
und die eigenen Motive des Handelns zu klären. Er begleitet junge Menschen
in den Grundfragen ihres Lebens. Fragen nach dem Sinn privaten und beruflichen Handelns
stellen sich in dieser neuen Berufssituation und Altersphase neu und gewichtig.«
aus: Kompetenzbildung mit
Religionsunterricht. Gemeinsame Erklärung der (Erz-)Bistümer und der evangelischen
Landeskirchen in NRW, des Deutschen Gewerkschaftsbundes Landesbezirk NRW, der
Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW, der Vereinigung der Industrie-
und Handelskammern in NRW, des Westdeutschen Handwerkskammertages und des NRW Handwerkstages.
Das Anforderungsprofil im Beruf des Lacklaboranten liegt besonders in der Einhaltung
genauer Vorgaben im Umgang mit Stoffen, in der präzisen Beachtung von Verfahrensabläufen
und in der Einhaltung von Sicherheitsregeln. Diese Einübung in Verantwortung
und in exaktes Arbeiten ist ein möglicher Anknüpfungspunkt für den
Religionsunterricht.
Der Unterricht in Evangelischer Religionslehre kann
Lernfelder des berufsbezogenen Bereichs vertiefen und bereichern. Er wird Situationen,
die sich aus diesen Lernfeldern ergeben, erweitern in Richtung auf solche Qualifikationen,
wie sie in den Richtlinien des Faches Evangelische Religionslehre beschrieben sind:
1. Gefühle wahrnehmen -
mitteilen - annehmen;
2. Sich informieren - kennen - übertragen;
3. Durchschauen - urteilen - entscheiden;
4. Mitbestimmen - verantworten - gestalten;
5. Etwas wagen - hoffen - feiern.
Solche Gelegenheiten zur Vertiefung können sich in der Ausbildung von Lacklaboranten
beispielsweise bei folgenden thematischen Konkretionen ergeben:
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Anknüpfung im berufsbezogenen Bereich |
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Richtlinien Evangelische Religionslehre |
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an das Unterrichtsfach Wirtschafts- und Betriebslehre |
Erlaubtes - Verbotenes.
Wie sehr bestimmen rechtliche Vorschriften die Maßstäbe des eigenen
Verhaltens? Welche Regeln im Beruf akzeptiere ich leicht,
welche nur schwer? Was würde ich tun, wenn es keine Sanktionen gäbe?
Wertewandel: Welche Tugenden gelten morgen? |
Qualifikationen |
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an alle Lernfelder möglich |
Arbeitsschutz - Umgang
mit Gefahrstoffen. Verantwortung einüben und durchhalten. Wo steckt meine Angst bei der Arbeit? Was führt
mich in Versuchung, Verantwortung zu vernachlässigen? Was mache ich mit meiner
Schuld? |
Qualifikationen |
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an alle Lernfelder möglich |
Ökologisches Bewusstsein entwickeln. Schöpfung bewahren.
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Qualifikationen |
Aus den für den Evangelischen Religionsunterricht maßgebenden Qualifikationen
ergeben sich im Blick auf das Anforderungsprofil von Lacklaboranten folgende Aspekte:
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Richtlinien Evangelische Religionslehre |
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Qualifikationen |
Eigene Gesundheit. Kostbares
geschenktes Gut. Wo brauche ich einen Schutzraum für die
Entfaltung meines eigenen Lebens? Umgang mit der Versuchung, Gesundheit zu opfern.
Leben mit gesundheitlichen Belastungen. |
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Qualifikationen |
Religiöse Deutung der Welt contra Verwertbarkeit und contra Messbarkeit.
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Qualifikationen |
Meine Rolle im Beruf - meine Persönlichkeit voller guter Gaben.
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Qualifikation 5 |
Vertrauen in die Zukunft gewinnen.
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Der Religionsunterricht läßt sich verknüpfen
mit den anderen Fächern des berufsübergreifenden Bereichs. Bei solcher
gewünschten Zusammenarbeit an einer Lernsituation bleibt es bei der Gewichtung
der Fächer nach der Stundentafel.
In der Berufsausbildung von Lacklaboranten bietet
sich eine Kooperation beispielsweise an beim
Thema: »Eigene Gesundheit.
Kostbares, geschenktes Gut« mit dem Fach Sport/Gesundheitsförderung;
Thema: »Ökologisches
Bewußtsein entwickeln. Schöpfung bewahren« mit dem Fach Politik/Gesellschaftslehre;
Thema »Zukunft gewinnen. Sinn finden. Alternativen
aufspüren« mit dem Fach Deutsch/Kommunikation.
Richtlinien zur Erprobung für die Bildungsgänge des Berufskollegs
in Nordrhein-Westfalen: Evangelische Religionslehre; hg. vom Ministerium für
Schule und Weiterbildung, Düsseldorf 1998.
Berufsbezug im Religionsunterricht. Werkheft für das Berufskolleg;
Hg.: Evang. Kirche im Rheinland, Düsseldorf 1999.
Gemeinsame Erklärung der Handwerkskammern und der evangelischen Landeskirchen
in NRW zum Religionsunterricht im Rahmen der Berufsausbildung; Düsseldorf
1998-11-16.
Kompetenzbildung
mit Religionsunterricht. Gemeinsame Erklärung der (Erz-)Bistümer und der
evangelischen Landeskirchen in NRW, des Deutschen Gewerkschaftsbundes Landesbezirk
NRW, der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW, der Vereinigung der
Industrie- und Handelskammern in NRW, des Westdeutschen Handwerkskammertags und
des Nordrhein-Westfälischen Handwerktages; Düsseldorf 1998-12-23.
Textstand: nach dem Gespräch mit den Dezernenten der (Erz-)Bistümer
und der Evangelischen Landeskirchen in NRW am 2. Mai 2000 und nach Abstimmung mit
den Vertretern des berufsbezogenen Lernbereichs am 7. Juni 2000 in Dortmund.