Landesinstitut für Schule und Weiterbildung AG
Erstellung Lehrpläne berufsübergreifender Bereich BÜLB
Teilgruppe Evangelische Religionslehre
A. Grundlage und besonderes Anforderungsprofil
Grundlage
des Unterrichtes in Evangelischer Religionslehre bei Galvaniseuren/innen und Verfahrensmechanikern/innen
für Beschichtungstechnik sind die Richtlinien des Faches, die mit Runderlass
vom 6. Februar 1998 zur Erprobung eingeführt sind. Zentraler Angelpunkt bleibt
der dort fixierte Diskurs von Qualifikation, Situation und Thema, aus dem sich die
Vereinbarung über Unterrichtsvorhaben ergibt.
"Der
Religionsunterricht regt an, in übergreifenden und beziehungsreichen Zusammenhängen
zu denken und die eigenen Motive des Handelns zu klären. Er begleitet junge
Menschen in den Grundfragen ihres Lebens. Fragen nach dem Sinn privaten und beruflichen
Handelns stellen sich in dieser neuen Berufssituation und Altersphase neu und gewichtig."
aus: Kompetenzbildung mit Religionsunterricht. Gemeinsame Erklärung der
(Erz-)Bistümer und der Evangelischen Landeskirchen in NRW, des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Landesbezirk NRW, der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW, der Vereinigung
der Industrie- und Handelskammern in NRW, des Westdeutschen Handwerkskammertages
und des NRW Handwerkstages.
Das Anforderungsprofil im Beruf der Galvaniseurin
/ des Galvaniseurs und der Verfahrensmechanikerin/des Verfahrensmechanikers für
Beschichtungstechnik liegt besonders in der Einhaltung genauer Vorschriften im Umgang
mit Betriebs- und Gefahrstoffen bei der Oberflächenvorbehandlung. Während
der gesamten Berufsausbildung soll ein Problembewusstsein für Fragen der Arbeitssicherheit
und des Umweltschutzes entwickelt werden, aus dem sich vornehmlich die Anknüpfungspunkte
für den Religionsunterricht ergeben.
B. Hinweise zu Lerngelegenheiten
Der
Unterricht im Fach Evangelische Religionslehre kann Lernfelder des berufsbezogenen
Bereichs vertiefen und bereichern. Er wird Situationen, die sich aus diesen Lernfeldern
ergeben, erweitern in Richtung auf solche Qualifikationen, wie sie in den Richtlinien
des Faches beschrieben sind:
1. Gefühle wahrnehmen - mitteilen
- annehmen;
2. Sich informieren - kennen - übertragen;
3. Durchschauen - urteilen - entscheiden;
4. Mitbestimmen - verantworten - gestalten;
5. Etwas wagen - hoffen -feiern.
Solche Gelegenheiten zur Vertiefung ergeben sich
bei der Ausbildung der Galvaniseurin/des Galvaniseurs und der Verfahrensmechanikerin/
des Verfahrensmechanikers für Beschichtungstechnik beispielsweise bei folgenden
thematischen Konkretionen:
1. Arbeitsschutz und humane Arbeitswelt
Maßnahmen zur Unfallverhütung, Vermeidung
von Gesundheitsschäden, humane Arbeitsgestaltung, Arbeitshygiene, Vernachlässigung
von Verantwortung, Angst bei der Arbeit, Schuld und Versagen
Anknüpfung: Lernfelder 1-6; 8-11.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 1.2+4; 3.6+8; 4.2+3.
2. Schöpfung bewahren.
Das Geschenk der Natur - die Regeln der Galvanik.
Umweltbelastungen. Leben in Kreisläufen. Rohstoffe sinnvoll einsetzen.
Anknüpfung: Lernfelder 1;4;6;7;9;11;12.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 4.2-5; 5.5.
3. Ökologisches Bewusstsein entwickeln
Wiederverwertung und sachgerechte Entsorgung von
Werks- und Hilfsstoffen. Abwasserbehandlung und Abwasserkreislaufführung. Umweltgerechte
Entsorgung. Geschenk Natur.
Anknüpfung: Lernfelder 3 - 7; 12.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 4.2-5; 5.5.
C. Komplementäre Aspekte des Faches Evangelische Religionslehre
Aus
den für den Evangelischen Religionsunterricht maßgebenden Qualifikationen
ergeben sich im Blick auf das Beanspruchungsprofil der Galvaniseurin/des Galvaniseurs
und der Verfahrensmechanikerin/des Verfahrensmechanikers für Beschichtungstechnik
folgende Aspekte:
1.
Gesundheit/Humane Arbeitswelt
Wie
lebe und arbeite ich mit gesundheitlichen Belastungen? Wo sind Arbeitsbedingungen
für mich unzumutbar? Wie schütze ich mein eigenes Leben? Wie gelingt mir
Verantwortung für andere?
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 1; 3; 4; 5.
2.
Wasser - Element des Lebens
Leben
aus Wasser - Gesundheit mit Wasser - Krankheit durch Wasser. Wert des Wassers für
das menschliche Leben wahrnehmen - geschichtliche und weltweite Perspektiven.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 3 - 5.
3.
Schein und Sein
Wie
entsteht Schönheit? Aussehen und Werthaltigkeit von Materialien des alltäglichen
Lebens.
Richtlinien
Ev. RU: Qualifikationen 3 + 4.
4.
Meine Rolle im Beruf
Stärken
und Schwächen meiner Persönlichkeit wahrnehmen. Welchen außerberuflichen
Ausgleich benötige ich?
Richtlinien
Ev. RU: Qualifikationen 1 + 3.
Der
Religionsunterricht läßt sich verknüpfen mit den anderen Fächern
des berufsübergreifenden Bereichs. Bei solcher gewünschten Zusammenarbeit
an einer Lernsituation, z.B. bei Projekten, bleibt es bei der Gewichtung der Fächer
nach der Stundentafel.
In der Berufsausbildung der Galvaniseurin/des Galvaniseurs
der Verfahrensmechanikerin/des Verfahrensmechanikers für Beschichtungstechnik
bietet sich eine Kooperation beispielsweise an beim
Thema: "Gesundheit/Humane
Arbeitswelt" mit dem Fach Sport/Gesundheitserziehung
Thema: "Ökologisches
Bewußtsein entwickeln" mit dem Fach Politik/Gesellschaftslehre
Thema: "Wasser - Element
des Lebens" mit dem Fach Deutsch/Kommunikation
Richtlinien
zur Erprobung für die Bildungsgänge des Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen:
Evangelische Religionslehre; hg. vom Ministerium für Schule und Weiterbildung,
Düsseldorf 1998.
Berufsbezug im Religionsunterricht. Werkheft für
das Berufskolleg; Hg.: Evangelische Kirche im Rheinland, Düsseldorf 1999.
Gemeinsame Erklärung der Handwerkskammern
und der evangelischen Landeskirchen in NRW zum Religionsunterricht im Rahmen der
Berufsausbildung; Düsseldorf 1998-11-16.
Kompetenzbildung mit Religionsunterricht. Gemeinsame
Erklärung der (Erz-)Bistümer und der Evangelischen Landeskirchen in NRW,
des Deutschen Gewerkschaftsbundes Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, der Landesvereinigung
der Arbeitgeberverbände Nordrhein-Westfalen, der Vereinigung der Industrie-
und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen, des Westdeutschen Handwerkskammertags
und des Nordrhein-Westfälischen Handwerktages; Düsseldorf 1998-12-23.
Textstand:
verabschiedet in der Sitzung in Soest am 5. April 2000.