Landesinstitut für Schule und Weiterbildung AG Erstellung Lehrpläne berufsübergreifender Bereich BÜLB
Teilgruppe Evangelische Religionslehre


Beruf Fachkraft für Wasserwirtschaft

  1. Grundlage und besonderes Anforderungsprofil

Grundlage des Unterrichtes in Evangelischer Religionslehre bei Fachkräften für Wasserwirtschaft sind die Richtlinien des Faches, die mit Runderlass vom 6. Februar 1998 zur Erprobung eingeführt sind. Zentraler Angelpunkt bleibt der dort fixierte Diskurs von Qualifikation, Situation und Thema, aus dem sich die Vereinbarung über Unterrichtsvorhaben ergibt.

 Der Religionsunterricht regt an, in übergreifenden und beziehungsreichen Zusammenhängen zu denken und die eigenen Motive des Handelns zu klären. Er begleitet junge Menschen in den Grundfragen ihres Lebens. Fragen nach dem Sinn privaten und beruflichen Handelns stellen sich in dieser neuen Berufssituation und Altersphase neu und gewichtig.

aus: Kompetenzbildung mit Religionsunterricht. Gemeinsame Erklärung der (Erz-)Bistümer und der evangelischen Landes­kirchen in NRW, des Deutschen Gewerkschaftsbundes Landesbezirk NRW, der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW, der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in NRW, des Westdeutschen Handwerkskammertages und des NRW Handwerkstages.

Das Anforderungsprofil im Beruf Fachkraft für Wasserwirtschaft liegt im planvollen Umgang mit dem Lebenselixier Wasser im Lebensraum Natur und Landschaft. Der notwendige Einsatz aufwändiger Technik und die genaue Arbeitsteilung bei der Bauplanung und der Baudurchführung erfordern die Wahrnehmung hoher Verantwortung wegen der Folgen für die Haltbarkeit und für das Ökosystem. Sowohl die Orientierung in einem gesetzlichen Regelwerk als auch die Bereitschaft zu eigenen Zukunftsentwürfen im Umgang mit Wasser und mit Gewässern sind zu erlernen.

Hinweise zu Lerngelegenheiten

Der Unterricht im Fach Evangelische Religionslehre kann Lernfelder des berufsbezogenen Bereichs vertiefen und bereichern. Er wird Situationen, die sich aus diesen Lernfeldern ergeben, erweitern in Richtung auf solche Qualifikationen, wie sie in den Richt­linien des Faches beschrieben sind:

1. Gefühle wahrnehmen - mitteilen - annehmen;
2. Sich informieren - kennen - übertragen;
3. Durchschauen - urteilen - entscheiden;
4. Mitbestimmen - verantworten - gestalten;
5. Etwas wagen - hoffen - feiern.

Solche Gelegenheiten zur Vertiefung ergeben sich in der Ausbildung von Fachkräften für Wasserwirtschaft beispielsweise bei folgenden thematischen Konkretionen:

  1. Arbeitsteilung und Teamfähigkeit. Ich bin mehr als ein Rad im Getriebe der Baustelle.

Wie halte ich eigene Verantwortung in der Gruppe durch? Wie gelingt es mir, mich angemessen in eine Arbeitsgruppe einzubringen? Was, wenn mir etwas misslingt? Was gehört für mich zu sinnvoller Berufs­arbeit? Wie kann ich fair sein und zugleich Partei ergreifen in Konflikten?

Anknüpfung: Lernfelder 1 und 12.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 1.1f; 4.2 bis 4.5.

Kultur und Landschaft. Der Mensch als Mitschöpfer seines Lebensraumes.

Wie verändert sich der Zugang zur Natur im Laufe der Geschichte des Menschen? Unsere Perspektive auf die Landschaft zwischen technischem Machbarkeitswahn und romantischem Ideal vorgeblicher Natürlichkeit? Rechte für die Mitwelt?

Anknüpfung: Lernfelder 13 (vor allem) und 5; 7; 8; 9; 10; 11.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 2.1; 3.1; 3.5f; 4.4f.

Erlaubtes und Verbotenes. Das Recht als Schutzsystem und mein Freiheitsanspruch.

Welche Regeln im Beruf akzeptiere ich leicht, welche nur schwer? Was würde ich tun, wenn es keine Sanktionen gäbe? Werte-Wandel: Welche Tugenden gelten morgen?

Anknüpfung: Lernfelder 8 (vor allem) und 10; 1 und 2.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 1.2; 1.4; 3.1; 4.2 und 4.4.

Was fordert die Zukunft? Ressourcen nutzen im Blick auf kommende Generationen.

Wie leben wir morgen - Wie sollen, wie wollen, wie werden wir (mit Wasser) leben?

Anknüpfung: Lernfelder 12 und 13.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 5.1 und 5.5.

Komplementäre Aspekte des Faches Evangelische Religionslehre

Aus den für den Evangelischen Religionsunterricht maßgebenden Qualifikationen ergeben sich im Blick auf das Anforderungsprofil von Fachkräften für Wasserwirtschaft folgende Aspekte:

  1. Technischer versus meditativer Zugang zur Umwelt.
    Die Schönheit und Härte der Natur. Das Wunder der Schöpfung entdecken!

Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 1.7f; 2.1f; 4.4.

Leben aus Wasser - Gesundheit mit Wasser - Krankheit durch Wasser.
Geschichtliche und weltweite Perspektiven.

Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 2 und 3.

Meine Rolle im Beruf - meine Persönlichkeit voller guter Gaben.

Stärken und Schwächen meiner Persönlichkeit wahrnehmen. Wo brauche ich einen außerberuflichen Ausgleich? Eigene Stärken ins Team einbringen! Lebensstile aus christlicher Hoffnung versuchen!

Richtlinien Ev. RU: Qualifikation 1.

Möglichkeiten thematischer Kooperation

Der Religionsunterricht läßt sich verknüpfen mit den anderen Fächern des berufsübergreifenden Bereichs. Bei solcher gewünschten Zusammenarbeit an einer Lern­situation, z.B. bei Projekten, bleibt es bei der Gewichtung der Fächer nach der Stundentafel.

In der Berufsausbildung von Fachkräften für Wasserwirtschaft bietet sich eine Koopera­tion beispielsweise an beim

Thema: »Erlaubtes und Verbotenes. Das Recht als Schutzsystem und mein Freiheitsanspruch.« mit dem Fach Politik / Gesellschaftslehre;

Thema: »Gesundheit mit Wasser - Krankheit durch Wasser« mit dem Fach Sport / Gesundheitsförderung;

Thema: »Technischer versus meditativer Zugang zur Umwelt. Die Schönheit und Härte der Natur. Das Wunder der Schöpfung entdecken!« mit dem Fach Deutsch/Kommunikation.

Literaturangaben

Richtlinien zur Erprobung für die Bildungsgänge des Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen: Evangelische Religions­lehre; hg. vom Ministerium für Schule und Weiterbildung, Düsseldorf 1998.

Berufsbezug im Religionsunterricht. Werkheft für das Berufskolleg; Hg.: Evang. Kirche im Rheinland, Düsseldorf 1999.

Gemeinsame Erklärung der Handwerkskammern und der evangelischen Landeskirchen in NRW zum Religions­unterricht im Rahmen der Berufsausbildung; Düsseldorf 1998-11-16.

Kompetenzbildung mit Religionsunterricht. Gemeinsame Erklärung der (Erz-)Bistümer und der evangelischen Landes­kirchen in NRW, des Deutschen Gewerkschaftsbundes Landesbezirk NRW, der Landesvereinigung der Arbeit­geberverbände NRW, der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in NRW, des Westdeutschen Handwerkskammertags und des Nordrhein-Westfälischen Handwerktages; Düsseldorf 1998-12-23.

Textstand: verabschiedet in der Sitzung in Düsseldorf am 24. März 2000.