Landesinstitut für Schule und Weiterbildung AG Erstellung Lehrpläne
berufsübergreifender Bereich BÜLB
Teilgruppe Evangelische Religionslehre
Grundlage des Unterrichtes in Evangelischer Religionslehre bei Fachkräften
für Wasserwirtschaft sind die Richtlinien des Faches, die mit Runderlass vom
6. Februar 1998 zur Erprobung eingeführt sind. Zentraler Angelpunkt bleibt
der dort fixierte Diskurs von Qualifikation, Situation und Thema, aus dem sich die
Vereinbarung über Unterrichtsvorhaben ergibt.
Der Religionsunterricht
regt an, in übergreifenden und beziehungsreichen Zusammenhängen zu denken
und die eigenen Motive des Handelns zu klären. Er begleitet junge Menschen
in den Grundfragen ihres Lebens. Fragen nach dem Sinn privaten und beruflichen Handelns
stellen sich in dieser neuen Berufssituation und Altersphase neu und gewichtig.
aus: Kompetenzbildung mit
Religionsunterricht. Gemeinsame Erklärung der (Erz-)Bistümer und der evangelischen
Landeskirchen in NRW, des Deutschen Gewerkschaftsbundes Landesbezirk NRW, der
Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW, der Vereinigung der Industrie-
und Handelskammern in NRW, des Westdeutschen Handwerkskammertages und des NRW Handwerkstages.
Das Anforderungsprofil im Beruf Fachkraft für Wasserwirtschaft liegt im
planvollen Umgang mit dem Lebenselixier Wasser im Lebensraum Natur und Landschaft.
Der notwendige Einsatz aufwändiger Technik und die genaue Arbeitsteilung bei
der Bauplanung und der Baudurchführung erfordern die Wahrnehmung hoher Verantwortung
wegen der Folgen für die Haltbarkeit und für das Ökosystem. Sowohl
die Orientierung in einem gesetzlichen Regelwerk als auch die Bereitschaft zu eigenen
Zukunftsentwürfen im Umgang mit Wasser und mit Gewässern sind zu erlernen.
Der Unterricht im Fach Evangelische Religionslehre
kann Lernfelder des berufsbezogenen Bereichs vertiefen und bereichern. Er wird Situationen,
die sich aus diesen Lernfeldern ergeben, erweitern in Richtung auf solche Qualifikationen,
wie sie in den Richtlinien des Faches beschrieben sind:
1. Gefühle wahrnehmen - mitteilen - annehmen;
2. Sich informieren - kennen - übertragen;
3. Durchschauen - urteilen - entscheiden;
4. Mitbestimmen - verantworten - gestalten;
5. Etwas wagen - hoffen - feiern.
Solche Gelegenheiten zur Vertiefung ergeben sich in der Ausbildung von Fachkräften
für Wasserwirtschaft beispielsweise bei folgenden thematischen Konkretionen:
Wie halte ich eigene Verantwortung in der Gruppe
durch? Wie gelingt es mir, mich angemessen in eine Arbeitsgruppe einzubringen? Was,
wenn mir etwas misslingt? Was gehört für mich zu sinnvoller Berufsarbeit?
Wie kann ich fair sein und zugleich Partei ergreifen in Konflikten?
Anknüpfung:
Lernfelder 1 und 12.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 1.1f; 4.2 bis 4.5.
Wie verändert sich der Zugang zur Natur im Laufe
der Geschichte des Menschen? Unsere Perspektive auf die Landschaft zwischen technischem
Machbarkeitswahn und romantischem Ideal vorgeblicher Natürlichkeit? Rechte
für die Mitwelt?
Anknüpfung:
Lernfelder 13 (vor allem) und 5; 7; 8; 9; 10; 11.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 2.1; 3.1; 3.5f; 4.4f.
Welche Regeln im Beruf akzeptiere ich leicht, welche
nur schwer? Was würde ich tun, wenn es keine Sanktionen gäbe? Werte-Wandel:
Welche Tugenden gelten morgen?
Anknüpfung:
Lernfelder 8 (vor allem) und 10; 1 und 2.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 1.2; 1.4; 3.1; 4.2 und 4.4.
Wie leben wir morgen - Wie sollen, wie wollen, wie
werden wir (mit Wasser) leben?
Anknüpfung:
Lernfelder 12 und 13.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 5.1 und 5.5.
Aus den für den Evangelischen Religionsunterricht maßgebenden Qualifikationen
ergeben sich im Blick auf das Anforderungsprofil von Fachkräften für Wasserwirtschaft
folgende Aspekte:
Richtlinien Ev.
RU: Qualifikationen 1.7f; 2.1f; 4.4.
Richtlinien Ev.
RU: Qualifikationen 2 und 3.
Stärken und Schwächen meiner Persönlichkeit
wahrnehmen. Wo brauche ich einen außerberuflichen Ausgleich? Eigene Stärken
ins Team einbringen! Lebensstile aus christlicher Hoffnung versuchen!
Richtlinien Ev.
RU: Qualifikation 1.
Der Religionsunterricht läßt sich verknüpfen
mit den anderen Fächern des berufsübergreifenden Bereichs. Bei solcher
gewünschten Zusammenarbeit an einer Lernsituation, z.B. bei Projekten,
bleibt es bei der Gewichtung der Fächer nach der Stundentafel.
In der Berufsausbildung von Fachkräften für
Wasserwirtschaft bietet sich eine Kooperation beispielsweise an beim
Thema: »Erlaubtes und
Verbotenes. Das Recht als Schutzsystem und mein Freiheitsanspruch.« mit dem
Fach Politik / Gesellschaftslehre;
Thema: »Gesundheit mit
Wasser - Krankheit durch Wasser« mit dem Fach Sport / Gesundheitsförderung;
Thema: »Technischer
versus meditativer Zugang zur Umwelt. Die Schönheit und Härte der Natur.
Das Wunder der Schöpfung entdecken!« mit dem Fach Deutsch/Kommunikation.
Richtlinien zur Erprobung für die Bildungsgänge des Berufskollegs
in Nordrhein-Westfalen: Evangelische Religionslehre; hg. vom Ministerium für
Schule und Weiterbildung, Düsseldorf 1998.
Berufsbezug im Religionsunterricht. Werkheft für das Berufskolleg;
Hg.: Evang. Kirche im Rheinland, Düsseldorf 1999.
Gemeinsame Erklärung der Handwerkskammern und der evangelischen Landeskirchen
in NRW zum Religionsunterricht im Rahmen der Berufsausbildung; Düsseldorf
1998-11-16.
Kompetenzbildung mit Religionsunterricht. Gemeinsame Erklärung der
(Erz-)Bistümer und der evangelischen Landeskirchen in NRW, des Deutschen
Gewerkschaftsbundes Landesbezirk NRW, der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände
NRW, der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in NRW, des Westdeutschen
Handwerkskammertags und des Nordrhein-Westfälischen Handwerktages; Düsseldorf
1998-12-23.
Textstand: verabschiedet in der Sitzung in Düsseldorf am 24. März
2000.